SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
SPD-Abgeordneter Schulte: Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion ist eine sehr gute Grundlage dafür Die Koalitionsfraktionen wollen die rechtlichen Möglichkeiten im Hinblick auf ein Landesvergabe- und Tariftreuegesetz von der Landesregierung prüfen lassen. Das ist Inhalt eines Antrags, der auf der Juli-Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern beraten werden soll. Dies teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte, heute mit. Ziel eines Landesvergabegesetzes ist es, öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Darüber hinaus sollen bestehende Regelungen zur Auftragsvergabe in dem Gesetz gebündelt und überarbeitet werden. Gegenstand der Prüfung durch einen externen Gutachter soll auch der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion sein.
„Durch ein Landesvergabegesetz wollen wir Lohndumping verhindern und erreichen, dass einheimische kleine und mittlere Unternehmen bei der Auftragsvergabe häufiger berücksichtigt werden können. Davon profitieren Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen. Einen ruinösen Preiswettbewerb wollen wir vermeiden, denn er nützt niemandem“, so Schulte.
Das Gesetz soll nach dem Willen der SPD-Landtagsfraktion für alle öffentlichen Aufträge von Land und Kommunen ab einem Auftragswert von 30.000 Euro gelten. Aufträge dürften danach nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Auftragsvergabe verpflichten, ihre Beschäftigten mindestens nach den am Ort der Leistungserbringung jeweils geltenden tariflichen, branchen- und tätigkeitsspezifischen Mindestentgeltsätzen zu bezahlen. An öffentlichen Vergabeverfahren sollen kleine und mittlere Unternehmen beteiligt werden, indem Auftragsteile für bestimmte Gewerke (so genannte Lose) – zum Beispiel Elektriker, Dachdecker oder im Hochbau – einzeln ausgeschrieben werden. Und bei sonst gleichwertigen Angeboten kann laut dem Gesetzentwurf das Unternehmen bevorzugt werden, das sich mehr als ein anderer Bieter an der beruflichen Erstausbildung beteiligt.
„Der Entwurf berücksichtigt auch die jüngste Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes. Was im Einzelnen rechtlich zulässig ist, wollen wir nun sorgfältig prüfen lassen. Unser Entwurf ist eine sehr gute Grundlage dafür“, betonte Schulte. Er fügte hinzu: „Wir hätten unseren Gesetzentwurf gern direkt in den Landtag eingebracht. Dies verhindert allerdings die CDU, die mit vorgeschobenen rechtlichen Bedenken eine Tariftreueregelung verhindern will.“