SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Vorgaben des EuGH-Urteils sorgfältig prüfen Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte, bekräftigte heute die Pläne der Koalitionsfraktionen, bis zum Sommer 2008 ein Landesvergabegesetz auf den Weg zu bringen. Zum heute verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum niedersächsischen Vergabegesetz erklärte er:
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes besagt, dass Lohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen durchaus möglich sind. Zugrunde liegen muss ihnen ein allgemein verbindlicher Tarifabschluss, ein Tarifvertrag zwischen den größten Tarifpartnern oder ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn.
Das Urteil im Einzelnen muss nun sorgfältig ausgewertet werden, um die Konsequenzen für das geplante Landesvergabegesetz im Einzelnen bewerten und Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können. Unser Grundanliegen bleibt aber bestehen: Wir wollen ein Landesvergabegesetz, das dafür sorgt, dass öffentliche Aufträge möglichst nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen, so dass es nicht zu einem ruinösen Preiswettbewerb konkurrierender Unternehmen kommt, den einzelne Unternehmen nur durch Niedriglöhne gewinnen können.
Das Urteil des EuGH bestätigt aus meiner Sicht auch die Auffassung der SPD, dass ein gesetzlicher Mindestlohn der am besten geeignete Weg zur Sicherung auskömmlicher Löhne wäre.“