SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Heinz Müller: „Wichtiger Beitrag zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren im Land“ Die SPD-Fraktion hat heute ebenso wie die anderen demokratischen Fraktionen in zweiter Lesung einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die Rahmenbedingungen für die Freiwilligen Feuerwehren im Land wesentlich verbessern wird. Die drei wesentlichen Punkte bestehen darin, dass zum ersten die Möglichkeit eröffnet wird, über das 65. Lebensjahr hinaus bis zum 67. Lebensjahr aktiven Dienst zu leisten. Zum Zweiten können nun Kinder nicht erst mit Vollendung des 11., sondern bereits ab Vollendung des sechsten Lebensjahres in die Jugendabteilung aufgenommen werden. Nun gilt es für die Feuerwehren, in Zusammenarbeit mit der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz kindgerechte Angebote für die Jüngsten zu entwickeln. Zum Dritten gibt es jetzt verbindliche Regelungen für die Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters.
Dazu der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Heinz Müller: „Mit der Gesetzesänderung haben wir die rechtliche Grundlage für die Freiwilligen Feuerwehren im Land wesentlich verbessert und konnten so einen Beitrag zur Unterstützung ihrer überaus wichtigen Arbeit leisten. Wir erhoffen uns davon - insbesondere durch die Veränderungen der Altersgrenzen – auch einen Beitrag zur Milderung der personellen Engpässe bei vielen Feuerwehren.“