Gelungene Mischung aus Prävention und Restriktion – Unbürokratische Regelungen für die Umsetzung des Gesetzes Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Dr. Norbert Nieszery, hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommerns als gelungene Mischung aus Prävention und Restriktion bezeichnet. Entgegen einigen anderslautenden Meinungen handele es sich bei dem Gesetz weder um ein „Raucherdiskriminierungsgesetz“ noch um ein „Bürokratiemonster“.
„Der Landtag“, so Nieszery, „hat den zunächst vorliegenden Entwurf der Landesregierung umfangreich beraten und einige wichtige Aspekte eingebracht, die sich im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf widerspiegeln. So haben wir z.B. nach dem Prinzip der konzeptionellen Indikation ermöglicht, dass dauerhaft in Heimen lebenden Menschen das Rauchen als Privatangelegenheit erlaubt bleiben muss. Ein anderes Beispiel für die kritische Mitwirkung des Landtages ist die Entbürokratisierung des ersten Entwurfes. So ist z.B. die zunächst angedachte Beschilderungspflicht deutlich vereinfacht worden. Ebenso verzichtet der jetzige Entwurf auf eine Rechtsverordnung zu den technischen Verordnungen und sonstigen Maßnahmen in Raucherbereichen und setzt auf das Pflichtbewusstsein der Verantwortlichen.“
Das Wichtigste im Nichtraucherschutzgesetz sei übrigens für Nieszery, dass das Rauchen an Schulen nun endgültig verboten worden sei, denn wenn die Kinder von heute nicht rauchten, würden es die meisten Erwachsenen von morgen auch nicht tun. Ebenso hervorhebenswert sei die Tatsache, dass man sich bei den Kneipen auf keine Insellösungen eingelassen hat. Gerade im Bestreben, Gesundheitsland Nr. 1 zu werden, wäre dies das völlig falsche Zeichen gewesen, zumal Statistiken belegten, dass der Anteil der Nichtraucher höher ist als der der Raucher. Viele Kneipen hätten also zukünftig eine Chance auf mehr statt weniger Besucher.
„Es ist für die Sozialdemokraten übrigens selbstverständlich, dass sich auch der Landtag nicht vom Rauchverbot ausnimmt, deshalb haben wir diesen Passus entgegen dem Ursprungsentwurf unmittelbar ins Gesetz geschrieben. Wer von den Bürgern die Umsetzung von Gesetzen verlangt, muss selbst mit gutem Beispiel vorangehen und das tun wir auch!“, sagte Nieszery abschließend.
10. Juli 2007