SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Berichtszeitraum der Landesregierung ausgedehnt Durch den heute im Landtag eingebrachten Gesetzentwurf aller Fraktionen soll die Geltungsdauer des Standardöffnungsgesetzes um fünf Jahre verlängert werden. „Wir wollen den Kommunen damit die Möglichkeit geben, für diesen Zeitraum vom geltenden Landesrecht abzuweichen und eine Befreiung von Standards zu bekommen“, sagte der Sprecher für Kommunalpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller.
In dem Gesetzentwurf wird der Zeitraum für die Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag verändert. Er wird von derzeit einem halben Jahr auf zwei Jahre ausgedehnt. Heinz Müller: „Damit reagieren wir auf die Erfahrungen der vergangenen vier Jahre, in denen sich der Berichtszeitraum wegen der geringen Anzahl von Anträgen (weniger als 20) als zu kurz erwies.“
Das Gesetz zur Öffnung von Standards für kommunale Körperschaften (Standardöffnungsgesetz – StöffG M-V) tritt zum 31. Dezember 2004 außer Kraft.
Beispiel (aus dem 5. Bericht über den Stand der Verfahren nach dem Standardöffnungsgesetz für den Zeitraum vom 01. Oktober 2002 bis 31. März 2003)
Die Stadt Parchim hat einen Antrag auf Befreiung vom Standard in §52 der Landesbauordnung M-V gestellt. Danach soll das Spielfeld einer Zwei-Felder-Sporthalle vom barrierefreien Bauen befreit werden. Begründet wurde der Antrag zum einen mit der räumlichen Enge des zur Verfügung stehenden Baugrundstücks, zum anderen mit den entstehenden Mehrkosten für die vom Bauordnungsamt geforderten Baumaßnahmen. Dem Antrag wurde stattgegeben, weil die Stadt Parchim bereits ausreichende behindertengerecht gebaute Sporthallen vorhält.