SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaft soll Aufnahme in gesetzliche Krankenversicherung ermöglichet werden Die SPD-Landtagsfraktion hat heute einen Antrag „Bundesratsinitiative zur Verringerung der Zahl nicht krankenversicherter Arbeitsloser in Deutschland“ in den Landtag eingebracht. Dazu erklärte der Sprecher für Gesundheitspolitik der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery:
„Durch die Arbeitsmarktreform Hartz IV sind Langzeitarbeitslose, die kein Arbeitslosengeld II bekommen und in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, seit Januar dieses Jahres nicht mehr pflichtversichert. Anders als bei Ehepaaren greift die Familienversicherung nicht. Die Betroffenen müssen sich selbst um einen Schutz im Krankheitsfall kümmern. Die Frist für eine solche freiwillige gesetzliche Versicherung ist am 31. März dieses Jahres verstrichen. Mit unserem Antrag wird die Landesregierung gebeten, schnellstmöglich eine Bundesratsinitiative zu starten, die es denjenigen ermöglicht, die nicht mehr krankenversichert sind, in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Dabei ist eine Einkommens- und Vermögensgrenze festzulegen.“
Nach Angaben von Dr. Nieszery erhalten im Rahmen von Hartz IV rund. 500.000 Menschen kein Arbeitslosengeld II, weil ihr Lebenspartner über ein zu hohes Einkommen verfügt. Insbesondere seien hiervon Frauen betroffen.
„Langzeitarbeitslosigkeit darf nicht dazu führen, dass Menschen aus dem Netz der solidarischen Krankenversicherung herausfallen. Längerfristig hat ein sich verschlechternder Gesundheitszustand einer Bevölkerungsgruppe auch finanzielle Auswirkungen auf das Gesundheitssystem“, sagte Dr. Nieszery.
„Eine Einkommens- und Vermögensgrenze scheint aus unserer Sicht deshalb notwendig zu sein, damit kein Missbrauch betrieben wird. Denn bei einer eheähnlichen Gemeinschaft, in der der Partner vermögend ist, sollte nicht der Staat für die Krankenversicherung des arbeitslosen Partners eintreten. Auch Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft sollten gegenseitige Verantwortung tragen“, so Dr. Nieszery.