Zur Einreichung eines Antrags auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Werftenförderungsgesetzes durch die Linksfraktion erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery:
„Wohl selten hat sich eine Fraktion deutlicher entlarvt. Die Anrufung des Landesverfassungsgerichts offenbart, dass die Linksfraktion landespolitische Verantwortung scheut und sich in einer widersprüchlichen Argumentation verheddert.
Was will die Linksfraktion eigentlich? Mehr Transparenz und Teilhabe für das Parlament? Genau dafür sorgt das Werftenförderungsgesetz. Doch die Linke ist aus Prinzip dagegen. Während sie nach der Insolvenz der P+S-Werften noch lauthals über mangelnde Transparenz und parlamentarische Teilhabe geklagt hat, soll jetzt plötzlich die Neuregelung bei der Bürgschaftsvergabe gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoßen.
So ernst mit dem Zuwachs an Rechten und Pflichten hat man es seitens der Linksfraktion dann wohl doch nicht gemeint. Sich vor einer Bürgschaftsgewährung umfangreich zu informieren, um auf dieser Basis verantwortungsbewusst zu entscheiden, ist nach Ansicht von Holter & Co. auf einmal nicht Aufgabe der Politik. Na klar, dann müsste man ja auch zu seinen Entscheidungen stehen und kann nicht hinterher mit dem Finger auf die Landesregierung zeigen.
Zur Verdeutlichung: Der Landtag bestimmt nach wie vor im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung über den Umfang des vom Land bereitgestellten Bürgschaftsvolumens. Daran ändert sich nichts. Mit dem Werftenförderungsgesetz erhält aber der fachlich zuständige Finanzausschuss erweiterte Informations- und Entscheidungsrechte bei der Gewährung konkreter Einzelmaßnahmen.
Der Verfassungsklage sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen, auch da die Landesregierung das Werftenförderungsgesetz verfassungsrechtlich überprüft hat."