SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Mathias Brodkorb: Gründliche Beratungen sind Ausweis gelebter Demokratie

In der heutigen Landtagssitzung wurde in zweiter Lesung das neue Lehrerbildungsgesetz beschlossen. Nach umfangreichen Beratungen, einer Anhörung sowie gründlicher Ausschussbefassung stimmten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen gegen die harsche Kritik der Opposition für ein modernes Lehrerbildungsgesetz. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb, sagte nach seiner Rede vor dem Plenum:

„Ich begrüße es sehr, dass Mecklenburg-Vorpommern jetzt nach 20 Jahren endlich ein Lehrerbildungsgesetz bekommt! Und es ist ein gutes Gesetz, das mit allen beteiligten Akteuren ausführlich diskutiert worden ist und durch eine solide parlamentarische Beratung gegangen ist. Dass dabei auch Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen worden sind, ist Ausweis gelebter Demokratie und nichts Vorwerfbares. Das hat übrigens die LINKE im Jahre 2004 auch so gesehen, als es um das KiföG ging und 17 von 25 Paragrafen geändert wurden. Offenbar verkehrt sich die Bewertung bei der LINKEN ins komplette Gegenteil, je nachdem, ob sie sich in der Regierung oder in der Opposition befindet. Wie dem auch sei: wenn die Opposition am Lehrerbildungsgesetz kaum etwas anderes zu kritisieren hat als das Verfahren, dann sehe ich das als großes Lob für dessen Inhalte!“

Hintergrund:

Die drei wichtigsten Inhalte des neuen Lehrerbildungsgesetzes:

1. Das Land führt mit den neuen Lehrämtern für Grundschulen und Regionale Schulen erstmals so genannte inklusive Lehrämter ein, in denen sonderpädagogische Grundqualifikationen für alle Lehrerinnen und Lehrer einen hohen Stellenwert einnehmen.

2. Die regelmäßige Lehrerbedarfsplanung sowie die Abstimmung der Hochschulkapazitäten mindestens auf den Landesbedarf werden zur gesetzlichen Pflicht erhoben. In diesem Zusammenhang führt die Universität Rostock in Kooperation mit anderen Hochschulen die Ausbildung von Berufsschullehrern wieder ein.

3. Durch konkrete Festlegungen im Gesetz werden in der Lehrerbildung verbindliche Qualitätsstandards eingeführt. So sollen künftig z. B. bildungswissenschaftliche Seminare nicht mehr als 25 und schulpraktische Übungen nicht mehr als fünf Studierende aufweisen.