SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Resozialisierung bei Maik S. nicht möglich Zur Vernehmung der ersten beiden Zeugen in der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erklärt der Obmann der SPD-Landtagsfraktion, Bodo Krumbholz:
„Die Aussage des Psychologen, der in der JVA Bützow von 1997 bis 2001 als externer Psychotherapeut Strafgefangene behandelte, war sehr dürftig. Aus eigener Wahrnehmung konnte der Zeuge keine Angaben machen, da er Maik S. gar nicht kannte. Auch zum Thema Sozialtherapie im Allgemeinen konnte er nichts Erhellendes beitragen, da diese in der JVA erst nach seiner Tätigkeit eingeführt wurde. Seine vor dem Untersuchungsausschuss gemachten Äußerungen zur Personal- und Organisationsstruktur erfolgten offenbar aus persönlichen Rachemotiven, da ihm 2001 sein Vertrag gekündigt wurde.“
Paragraph 2 des Strafvollzugsgesetztes definiert als Vollzugsziel, dass der Gefangene fähig werden soll, zukünftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu begehen.
Die Ausführungen des für den Vollzug von Maik S. zuständigen Abteilungsleiters, Jörg Jesse, haben nach Ansicht von Bodo Krumbholz deutlich gemacht, dass die Justizvollzugsanstalt etliche Angebote unterbreitet hat, die zu diesem Ziel hätten führen können. „Aber Maik S. verhielt sich so, dass alle Versuche, ihn sozial einzubinden, scheiterten. Jede Arbeit die er annahm, ebenso den Realschulkurs und die Ausbildung, brach er nach kurzer Zeit ab. Dabei hätte er im Vollzug viel erreichen können, er hätte seinen Realschulabschluss und eine Berufsausbildung machen können. Über den Entlassungszeitpunk hinaus wäre er in eine Therapie eingebunden gewesen und auch für die Vermittlung in einen Arbeitsplatz führte man sechs Einzelgespräche mit ihm vor seiner Entlassung.“
Bodo Krumbholz: „Maik. S. wollte diese Angebote aber nicht nutzen. Im Gegenteil: Er hat alles dafür getan, wieder Täter zu werden. So jemanden kann auch ein noch so guter Vollzug nicht resozialisieren. Das ist die ernüchternde und zugleich erschreckende Erkenntnis aus den Anhörungen. Die Gesetzesinitiative des Justizministers scheint mir da die einzige Möglichkeit, mit solchen Fällen umzugehen. Danach wäre auch bei Tätern wie Maik S. eine Anordnung und der Verbleib in Sicherungsverwahrung nach Ablauf der regulären Strafe schon bei der Erstverurteilung möglich.“