SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Mathias Brodkorb: Konsequenz aus der berechtigten Kritik führte zu entscheidenden Verbesserungen für die Hochschulen

Der Landtag hat heute in zweiter Lesung das novellierte Landeshochschulgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen. Das Gesetz und insbesondere der darin geregelte Erhalt des Diplomgrades waren im Vorfeld breit diskutiert worden. Der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb, wertete das heutige Abstimmungsergebnis als großen Erfolg für die Hochschulbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem neuen Gesetz müssten andere Bundesländer „wohl MV beim Oscar für Bildungsinnovation den Vortritt lassen“ (Ostsee-Zeitung vom 8.12.2010).

Mathias Brodkorb: „Mecklenburg-Vorpommern wird mit dem neuen Landeshochschulgesetz zum Vorreiter der Bologna-Reform in Deutschland! In die Novellierung sind die Einwände der Hochschulen, von Professoren ebenso wie von Studierenden, eingeflossen. Wir haben deren berechtigte Kritikpunkte ernst genommen und Konsequenzen daraus gezogen. Auf diese Weise ist ein Gesetz entstanden, das die Lehr- und Lernsituation an den Hochschulen entscheidend verbessern wird. Zugleich ist das neue Gesetz konform mit dem Bologna-Prozess und garantiert so, dass die Abschlüsse und Studienleistungen unserer Studierenden international anerkannt bleiben.“

Nicht nur die Koalitionsfraktionen, auch führende Vertreter der Hochschulen äußerten sich sehr zufrieden mit den Neuregelungen. So z.B. Prof. Dr. Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes: „Mecklenburg-Vorpommern ist mit einer solchen Regelungen kein Außenseiter, sondern gehört damit zur Avantgarde im Europäischen Hochschulraum“. Oder Prof. Dr.-Ing. Ernst Schmachtenberg, Rektor der RWTH Aachen und Präsident der TU9: „Sie verschaffen sich damit einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Bundesländern, um den ich Sie ehrlich beneide.“

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Das Diplom bleibt in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Künftig können Absolventen von Masterstudiengängen auf Antrag auch ein Diplomzeugnis erhalten. Dies kommt einer Forderung entgegen, die vor allem die Ingenieure erhoben.
  • Zur Erhöhung der Mobilität der Studierenden wird künftig ein Auslandssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
  • In Zukunft können die Hochschulen den Studierenden auch ein Teilzeitstudium ermöglichen. Dies bedeutet eine große Erleichterung z.B. für junge Eltern und Berufstätige.
  • Des Weiteren wird der Zugang von Bachelor-Absolventen zum Masterstudium erleichtert. Künftig wird es nicht mehr zulässig sein, dass der Zugang zum Masterstudium pauschal durch eine Mindestabschlussnote definiert wird.
  • Im Interesse von Professoren und Studierenden wird jedem Studiengang die Möglichkeit eingeräumt, selbst zu entscheiden, wie viele Module benotet werden und wie viele benotete Module in die Abschlussnote eingehen. Damit soll die Prüfungsflut reduziert werden.
  • In allen Studiengängen soll ein Begabtenstudium eingeführt werden. Das bedeutet, dass besonders begabte Studierende von den strikten Bologna-Vorgaben befreit werden und alternative Prüfungsleistungen erbringen können.
  • Es werden Erleichterungen bei der Akkreditierung von Studiengängen eingeführt. Eine Reakkreditierung ist künftig nicht mehr notwendig, wenn es keine gravierenden Änderungen bei bestehenden Studiengängen gibt.