SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Für Rundfunkgeräte in Ferienwohnungen künftig nur halbe Gebühr fällig
Anlässlich der geplanten Novellierung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages hat der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Siegfried Friese, die geplante Halbierung der Rundfunkgebühr für Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen begrüßt: „Mecklenburg-Vorpommern ist das Tourismusland Nr. 1 in Deutschland. Der Tourismus ist einer der entscheidenden Wirtschaftsfaktoren im Land. Gerade weil in Mecklenburg-Vorpommern der Tourismus eine so herausragende Rolle spielt, ist es wichtig, dass auch Ferienwohnungen in den Genuss der halben Rundfunkgebühr kommen.“
Gegenwärtig zahlen Hotels und Pensionen ab dem zweiten Rundfunkempfangsgerät nur 50 Prozent der Rundfunkgebühr. Ferienwohnungen fallen bisher nicht unter dieses so genannte Hotelprivileg. Vom 1. April 2005 an ist die Rundfunkgebühr für Rundfunkgeräte in Ferienwohnungen nur zur Hälfte zu zahlen. Dies gilt sowohl für gewerblich vermietete und nicht gewerblich vermietete Ferienwohnungen auf dem selben Grundstück mit der privaten Wohnung des Rundfunkteilnehmers oder auf damit zusammenhängenden Grundstücken „Diese für unser Land erfreuliche Neuregelung ist maßgeblich dem Engagement von Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff zu verdanken“, so Friese.
Laut Friese soll dagegen die Ferienwohnung einer Person, die diese abseits von zu Hause hat, zum Beispiel die Ferienwohnung eines Ehepaars aus Berlin auf Usedom, voll gebührenpflichtig bleiben.