SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Keine zusätzliche Belastung der Verwaltung zu erwarten „Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird in Mecklenburg-Vorpommern erstmals ein allgemeiner und umfassender, verfahrensunabhängiger Anspruch auf Zugang zu Informationen bei den öffentlichen Stellen des Landes, einschließlich seiner Kommunen, eingeführt“, so Siegfried Friese, Innenpolitiker der SPD-Landtagsfraktion. Bereits jetzt haben Betroffene weitgehende Akteneinsichtsrechte. Weil aber eine bürgernahe Verwaltung soweit wie möglich transparent sein muss, soll das Recht auf die Einsichtnahme in Verwaltungsakten auch über den Kreis der Betroffenen hinaus ausgeweitet werden.
Durch die neuen Informationsmöglichkeiten wird insbesondere die Verwaltungskontrolle erhöht. Die neue Transparenz der öffentlichen Verwaltung ermöglicht es jedem, auch von sich aus, möglichem korrupten Verhalten von Bediensteten öffentlicher Stellen nachzugehen. Zudem sollen Behörden verpflichtet werden, insbesondere die Akteneinsicht zu ermöglichen. Hierbei wird auch die Nutzung der elektronischen Informationsmöglichkeiten und aller sonstigen kommunikativen Mittel geregelt. Die Informationen sollen jederzeit bürgerfreundlich verfügbar sein.
Die von Kritikern befürchtete zusätzliche Belastung der Verwaltung kann nach den Erfahrungen der Länder, die bereits ein IFG haben, nicht bestätigt werden. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurden pro Jahr gut 1.000 Anträge, in Berlin 150 gestellt. Die Sorge, Einsichtnahmen würden durch hohe Gebühren für die Antragsteller erschwert, ist ebenfalls unbegründet. In Mecklenburg-Vorpommern ist beabsichtigt, nur kostendeckende Gebühren zu erheben.
Siegfried Friese: „Das Recht auf einen freien Informationszugang wird eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungsprozessen von Verwaltungen und Behörden ermöglichen. Aber auch für die Verwaltung selbst ist das Gesetz wichtig. Es fördert die Transparenz und damit Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung.“