SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Jörg Heydorn (SPD): Bund bei Zwischenfinanzierung in der Pflicht

Zur aktuellen Diskussion um die Zukunft der Mehrgenerationenhäuser in M-V äußerte sich heute erneut der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn. Er ermutigt die bestehenden Mehrgenerationenhäuser, sich intensiv auf das Interessenbekundungsverfahren vorzubereiten und wiederholt seine Kritik an der Haltung von Bundesfamilienministerin Schröder (CDU).

„Mehrgenerationenhäuser leisten eine herausragende gesellschaftliche Arbeit und tragen beispielgebend zu einem generationenübergreifenden Miteinander und Füreinander bei. Dieser gesellschafts- und sozialpolitische Schatz muss auch in Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleiben. Aus diesem Grunde haben wir uns sehr frühzeitig auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass es eine Zwischenfinanzierung für solche Mehrgenerationenhäuser gibt, deren Förderung noch in 2011 ausläuft. Dazu sieht sich Bundesfamilienministerin Schröder jedoch leider nicht in der Lage und schiebt den schwarzen Peter kurzerhand den Kommunen und Ländern zu.

Darüber hinaus fordern wir nach wie vor, dass bereits bestehende Mehrgenerationenhäuser beim Auswahlverfahren zum Folgeprogramm bevorzugt berücksichtigt werden und im Hinblick auf die zukünftigen Aufgaben und die inhaltliche Ausrichtung der Mehrgenerationenhäuser eine größtmögliche Flexibilität erhalten bleibt. Es wäre auch mit Blick auf die in den letzten Jahren investierten Fördermittel und erworbene Kompetenzen hochgradig ineffizient, einen Großteil der etablierten Mehrgenerationenhäuser durch neue zu ersetzen.

Das Verhalten der LINKEN, den betreffenden Mehrgenerationenhäusern zur Zwischenfinanzierung Landesmittel aus der Familienförderung zu versprechen, ohne dass dieses Geld zur Verfügung steht, weckt falsche Erwartungen und ist schlicht unseriös. Vielmehr müssen die bestehenden Mehrgenerationenhäuser jetzt beginnen, sich anhand des neuen Kriterienkataloges inhaltlich auf das Interessenbekundungs- und Antragsverfahren vorzubereiten. Damit sie möglichst gute Chancen haben und möglichst viel des bestehenden Sachverstandes auch in der folgenden Förderperiode nutzbar bleibt.

Hintergrundinformation: Laut Bundesministerium startet „voraussichtlich im Sommer 2011“ ein offenes Interessensbekundungsverfahren (Bewerbungsphase) für die Förderperiode 2012 bis 2014 (drei Jahre). Dazu wurde durch das Bundesministerium ein neuer Kriterienkatalog entwickelt, der die Schwerpunkte „Alter und Pflege“, „Integration und Bildung“, „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Freiwilliges Engagement“ vorsieht. Auch Einrichtungen, die bisher nicht über das Aktionsprogramm gefördert wurden, können ihr Interesse bekunden. Anschließend wird ein förmliches Antragsverfahren durchgeführt.