SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Jochen Schulte und Rudolf Borchert: Ungerechte Neuregelung ist Preis für Zustimmung der Großindustrie zum Atomausstieg der Bundesregierung

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung von heute werden nach der Neuregelung der Netzentgeltverordnung die Strompreise im kommenden Jahr für private Haushalte und kleine Gewerbetreibende stark ansteigen. Stromgroßkunden wie z.B. die Stahlindustrie hingegen sollen komplett von den Netzkosten befreit werden.

Nach Ansicht des wirtschaftspolitische Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte, ist dies offensichtlich der Preis, den die Bundesregierung für die Akzeptanz ihres Atomausstiegs zahlen musste: „Dass energieintensive Unternehmen als Großkunden grundsätzlich einen vergünstigten Strompreis erhalten, mag ja im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen berechtigt sein. Dass nun aber die zusätzlichen Netzausbaukosten für die Energiewende ausschließlich den Privatkunden und kleinen Unternehmen aufgehalst werden, ist ungerecht. Die Bundesregierung lässt die privaten Verbraucher die Zustimmung der Großindustrie zum Atomausstieg teuer bezahlen!“

Und der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rudolf Borchert, ergänzend: „Aus meiner Sicht sollte die Neuregelung noch einmal überarbeitet werden. Wir brauchen eine solidarische Verteilung der Kosten für den Netzausbau. Es kann nicht angehen, dass die Regionen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen produzieren, dafür mit einem erhöhten Netzentgelt bestraft werden. Und es ist ebenso wenig einzusehen, dass wieder einmal nur der kleine Mann bzw. die kleine Frau für die Mehrkosten in die Tasche greifen muss.“

 

Hintergrund:

Nach der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV), zuletzt geändert am 28.7.2011, ist in § 19 Abs. 2 festgelegt: „Erreicht die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung für den eigenen Verbrauch an einer Abnahmestelle die Benutzungsstundenzahl von mindestens 7 000 Stunden und übersteigt der Stromverbrauch an dieser Abnahmestelle 10 Gigawattstunden, soll der Letztverbraucher insoweit grundsätzlich von den Netzentgelten befreit werden.“