SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Thomas Schwarz: Tarifeinheit stärkt Tarifautonomie

In der Aktuellen Stunde des Landtags zum Thema Streikrecht erklärte der gewerkschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Schwarz:

„Mit ihrem äußerst sperrigen Titel versucht die Linksfraktion krampfhaft, ein bundespolitisches Thema mit einem Landesbezug zu versehen. Das eigentliche Thema der Aktuellen Stunde ist das Tarifeinheitsgesetz, das durch die Bundesregierung vor kurzem auf den Weg gebracht wurde.

Hierbei bleibt zunächst festzuhalten, dass entgegen den Unterstellungen der Linksfraktion, das Tarifeinheitsgesetz das Streikrecht in Deutschland an keiner Stelle ändert. Vielmehr steht im Mittelpunkt, dass Mitarbeiter/innen in ihrem Betrieb für ihre Interessen möglichst gemeinsam eintreten und gegebenenfalls streiken. Konkurrierende Tarifverträge für dieselbe Beschäftigtengruppe schaffen Anreize, Belegschaften zu spalten und die Tariflandschaft zu zersplittern.

Mit der Tarifeinheit („ein Betrieb – ein Tarifvertrag“) hat Deutschland dagegen jahrzehntelang gute Erfahrungen gemacht – bis das Bundesarbeitsgericht 2010 seine Rechtsprechung änderte. Darauf reagiert das Gesetz und fördert friedliche Lösungen von Tarifkonflikten in Betrieben, in denen mehrere Gewerkschaften Tarifverträge für die gleichen Beschäftigten aushandeln wollen.

Ausdrücklich regelt das Tarifeinheitsgesetz dabei, dass Gewerkschaften sich eigenverantwortlich abstimmen. Auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes werden Gerichte eine Antwort geben. Jura-Professoren haben dem Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt bereits beides bestätigt: sowohl verfassungskonform als auch verfassungswidrig zu sein. Wir werden hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern diese Frage nicht beantworten können. Unabhängig davon wird es mit der SPD keine Einschränkung des Streikrechtes geben.“