SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Bildung, Arbeit und sozialtherapeutische Betreuung als Schlüssel für geregeltes Leben nach der Strafverbüßung - Land bereits mit guter Ausgangsposition Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery, hat den Gesetzentwurf der Landesregierung über den Vollzug der Jugendstrafe, der auf der bevorstehenden Landtagssitzung in erster Lesung beraten wird, ausdrücklich begrüßt. Mecklenburg-Vorpommern sei in der komfortablen Situation, bereits seit April 2001 über eine moderne Jugendanstalt mit 310 Haftplätzen zu verfügen und befände sich bereits in einer guten Ausgangssituation für einen modernen und effektiven Jugendvollzug, an den es mit diesem Gesetz anzuknüpfen gelte, so der SPD-Abgeordnete.
Der wichtigste Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs sei das Vollzugsziel. „Es soll dem jugendlichen Straftäter über Bildung, Arbeit, sozialtherapeutische Betreuung aber auch über ein hohes Maß an Eigenverantwortung, ermöglicht werden, nach der Strafverbüßung ein Leben in sozialer Verantwortung zu führen“, bekräftigt Nieszery, der auch Vorsitzender des Innenausschusses ist. Des Weiteren werde die Allgemeinheit so vor der Begehung weiterer Straftaten geschützt. Damit dieses Ziel professionell umgesetzt werden könne, würden je zwei Stellen für Psychologen und Sozialpädagogen zusätzlich geschaffen. Darüber hinaus sei die Intensivierung der schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung wichtig.
Besonders bemerkenswert ist es nach Nieszerys Auffassung, dass es insgesamt neun Bundesländern gelungen sei, einen weitgehend einheitlichen Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug zu erarbeiten, so dass es über föderale Strukturen hinweg einheitliche Maßstäbe geben wird, die das System des modernen Jugendstrafvollzugs auf breitere Schultern stellt.
Den Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE zum gleichen Sachverhalt kritisierte Nieszery mit dem Verweis, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung besonders in punkto Finanzierung klarer und eindeutiger formuliert sei. „Außerdem stehen Pflichten und Eigenverantwortung im Gesetzentwurf der Landesregierung deutlich stärker im Vordergrund. Das ist der eindeutig bessere Weg für eine straffreie Zukunft nach der Haft“, so Nieszery abschließend.