Heinz Müller und Torsten Renz: Belastungen der Beamten werden stärker berücksichtigt
Die Koalitionsfraktionen haben sich heute darauf verständigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Beamtenrechtsneuordnungsgesetz im Großen und Ganzen zu unterstützen. Allerdings sollen in einigen Detailfragen noch Änderungen vorgenommen werden.
Der wichtigste Änderungsantrag bezieht sich dabei auf die Regelungen zum Pensionierungsalter von Beamtengruppen, die im Wechselschichtdienst arbeiten: also Feuerwehrleute, Beamte im Justizvollzug sowie Polizisten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah – analog zur allgemeinen Anhebung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre - eine generelle Anhebung auch des Pensionsalters für Beamte um zwei Jahre vor. Um den besonderen Belastungen durch den Schichtdienst Rechnung zu tragen, wird nun von den Koalitionsfraktionen eine abgestufte Regelung vorgeschlagen: pro 2 Berufsjahre im Schichtdienst soll ein Beamter einen Monat früher in Rente gehen können.
Dazu der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Torsten Renz:
„Wir werden morgen im Innenausschuss einen Antrag einbringen, der die Belastungen der Polizeibeamten, die ‚in vorderster Front’ für die tägliche Sicherheit eintreten, besser berücksichtigt. Künftig soll jeder Polizeivollzugsbeamte für zwei Jahre Schichtdienst einen Monat früher in Pension gehen können. Ursprünglich war vorgesehen, dass sich der Schichtdienst erst bei 25 erbrachten Jahren bei der Absenkung der Regelaltersgrenze auswirkt.“
Und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller:
„Wir begrüßen einen vorgezogenen Renteneintritt von Beamten, die den erheblichen körperlichen wie psychischen Belastungen des Wechselschichtdienstes ausgesetzt waren. Die vorgesehene abgestufte Regelung schafft einen angemessenen Ausgleich für diese besonderen Anforderungen und bringt zugleich die Wertschätzung für den oft schwierigen Dienst der Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamten zum Ausdruck.“