Bessere sozialtherapeutische Betreuung für jugendliche Gefangene Der Europa- und Rechtsausschuss hat heute den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Jugendstrafvollzugsgesetz abschließend beraten und damit grünes Licht für die Beschlussfassung des Landtags im Dezember gegeben. Damit wird der vom Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil erteilte Auftrag erfüllt, bis zum 31. Dezember 2007 die verfassungsrechtlich erforderliche gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug zu schaffen. Ein eigenständiges Jugendstrafvollzugsgesetz war in M-V notwendig geworden, da das Strafvollzugsgesetz aus den siebziger Jahren bisher keine speziellen Regelungen für den Jugendstrafvollzug enthält.
Dazu der justizpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dr. Norbert Nieszery: „In der Praxis sind wir bereits gut aufgestellt: Mecklenburg-Vorpommern verfügt schon seit April 2001 über eine moderne Jugendanstalt mit 310 Haftplätzen in Neustrelitz. Daran können wir nun anknüpfen.
Ein für mich wichtiges Ziel des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes ist die bessere sozialtherapeutische Betreuung. Sie soll jugendliche Gefangene befähigen, nach der Strafverbüßung ein Leben in sozialer Verantwortung zu führen und damit die Allgemeinheit vor der Begehung weiterer Straftaten zu schützen. Damit dieses Ziel professionell mit sozialtherapeutischen Maßnahmen umgesetzt werden kann, werden zwei Psychologenstellen und zwei Sozialpädagogenstellen zusätzlich geschaffen.
Weiterhin ist mir die Intensivierung der schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung wichtig. Auch an dieser Stelle fangen wir nicht bei Null an, denn in der Jugendanstalt Neustrelitz bestehen bereits 40 Plätze für die schulische Ausbildung und 190 Plätze für die berufliche Ausbildung, zum Beispiel in den Berufen Tischler, Maler, Schlosser, Garten- und Landschaftsbau, Elektriker, Tierpfleger.
Mit dem Jugendstrafvollzugsgesetz wird in Mecklenburg-Vorpommern wie in weiteren acht Bundesländern ein weitgehend einheitliches Gesetz gelten.“
28. November 2007