SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Lohnuntergrenze geht zu Lasten der Beschäftigten Auf Druck der Bundes-CDU wurde gestern in Berlin ein gesetzlicher Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche festgelegt, der deutlich unter dem Tarifvertrag der DGB-Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden (Bundesverband Zeitarbeit und Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen) liegt. Damit werde deutlich, so der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte, dass es der CDU trotz aller gegenteiliger Beteuerungen tatsächlich nie um die Sicherung der Tarifautonomie gegangen ist, sondern immer nur um den Erhalt von Niedriglöhnen zu Lasten der Beschäftigten. "Dies kann und darf nicht der Weg für die Zukunft sein", so Jochen Schulte weiter. Die CDU hatte sich mit ihrer Forderung durchgesetzt, die Zeitarbeitsbranche nicht in den Branchenkatalog des Arbeitnehmerentsendegesetzes aufzunehmen. Stattdessen soll nun - ausgehend von dem unter den Tarifverträgen der größeren Arbeitgeberverbände liegenden Tariflohn des mittelständischen Arbeitgeberverbandes AMP - eine gesetzliche Lohnuntergrenze festgelegt werden.
„Wer wie die Bundeskanzlerin im Hinblick auf die derzeitige Wirtschaftskrise die Stärkung der Kaufkraft als politisches Ziel definiert, kann nicht gleichzeitig Niedriglöhne festschreiben. Das Vorgehen der Bundes-CDU macht deutlich, dass wir auf Landesebene mit unseren Anstrengungen zur Sicherung auskömmlicher Einkommen durch Tariftreueregelungen nicht nachlassen dürfen“, so Jochen Schulte abschließend.