SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Bundeswehr leistete Amtshilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes – Keine Verletzung der Grundrechte von Bürgern Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery, hat nach der heutigen Sondersitzung des Innenausschusses festgestellt, dass der Bundeswehreinsatz während des G8-Gipfels, insbesondere die Aufklärungsflüge, ausschließlich zur Unterstützung der polizeilichen Aufgaben diente. Es handele sich damit eindeutig um Amtshilfe im Sinne von Artikel 35 des Grundgesetzes.
Die Anzuhörenden, unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey, der in Vertretung von Bundesverteidigungsminister Dr. Franz-Josef Jung anwesend war, konnten nach Nieszerys Einschätzung deutlich machen, dass es keine unerlaubten Eingriffe in der Grundrechte der Bürger gab. Vielmehr handelte es sich um technische Hilfeleistungen, um beispielsweise Hinweise auf versteckte Erddepots zu bekommen.
Zugleich räumten die hochrangigen Vertreter der Bundeswehr Mängel in der internen Befehlskette ein. Demnach habe es tatsächlich einige Flüge gegeben, die nicht mit dem Ministerium abgestimmt waren. „Hier hat etwas nicht funktioniert und Kommunikationsflüsse waren offenbar gestört. Das ist aber kein Verstoß gegen grundgesetzliche Regelungen! Die Grundlagen für einen Untersuchungsausschuss sind damit wohl gegenstandslos“, so Nieszery abschließend.