SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Stärkung der Stellung der Amtswehrführer entspricht gestiegener Verantwortung durch größere Amtsbereiche – Feuerwehrleute gehören ab 55 Jahren noch lange nicht zum alten Eisen Die Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern sind in den vergangenen Jahren aus vielfältigen Gründen zurückgegangen, z.B. durch die große Zahl der Berufspendler oder durch Abwanderung. Nach Informationen des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion M-V, Heinz Müller, hat dies zum Teil dazu geführt, dass vor allem im ländlichen Raum tagsüber eine ausreichende Einsatzbereitschaft der Wehren nicht immer gewährleistet ist. Zudem habe sich gezeigt, dass viele Feuerwehrleute selbst gerne über die jetzt bestehenden Altergrenzen hinaus in den Feuerwehren mitmachen wollen, zumal sich auch im Berufsleben die Altersgrenze durch die Anhebung des Rentenalters nach hinten verschoben hat.
„Aus diesem Grund haben wir heute eine Novelle des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes auf den Weg gebracht, die eine längere aktive Mitgliedschaft in freiwilligen Feuerwehren ermöglicht. So soll das Alter für den Übertritt vom aktiven Dienst in die Reserveabteilung der Freiwilligen Feuerwehr von 55. auf das 57. Lebensjahr, dasjenige für die Ehrenabteilung vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben werden“, so Müller, der auch kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion ist.
Ein weitere Änderung betrifft die Stärkung der Stellung der Amtswehrführer* durch eine verpflichtende Wahl. Gegenwärtig ist die Wahl von Amtswehrführern und Stellvertretern eine Kann-Bestimmung. Darüber hinaus soll der gewachsenen Bedeutung der Amtswehrführungen durch die Nennung konkreter Aufgabenbereiche Rechnung getragen werden. Hintergrund ist die gestiegene Verantwortung des Amtswehrführers durch die Vergrößerung der Amtsbereiche auf in der Regel mehr als 8.000 Einwohner und einer entsprechenden Zahl von Gemeinden sowie die damit verbundene höhere Anzahl der Feuerwehren pro Amtsbereich.
„Mit der verpflichtenden Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters schaffen wir natürlich einen Tatbestand der Konnexität, denn mit der Änderung des Gesetzes entstehen jährliche Kosten in Höhe von rund 218.000 Euro, die den Ämtern durch das Land zu erstatten sind. Vor dem Hintergrund eines gesicherten Brandschutzes halte ich diese überschaubaren Kosten aber für absolut vertretbar“, so Heinz Müller abschließend.



*Der Amtswehrführer berät die Feuerwehren der amtsangehörigen Gemeinden in fachlichen und organisatorischen Fragen, koordiniert die Ausbildung, wirkt bei der Aufstellung von Einsatz- und Alarmplänen mit, berät die Amtsverwaltung zur Finanzausstattung und trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Amtsbereich zu sichern. Er ist darüber hinaus Bindeglied zwischen dem Kreiswehrführer und den Gemeindewehrführern.