SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
CDU-Opposition stimmt Gesetzesänderung nicht zu Zur heutigen Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung, Dr. Margret Seemann:
„Die CDU-Landtagsfraktion hat dem Gesetz heute nicht zugestimmt. Das heißt, sie ist an einer Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer nicht interessiert. Damit nimmt sie in Kauf, dass Frauen im Arbeitsleben weiter benachteiligt bleiben.“
Für die SPD-Politikerin steht damit fest, die Abgeordneten der CDU sind dagegen,
- dass auch für die Angelegenheiten der beruflichen Schulen auf Schulamtsebene eine Vertretung durch eine Gleichstellungsbeauftragte gewählt wird, wie es auch für die allgemein bildenden Schulen der Fall ist, - dass die Umsetzung des Personalkonzeptes der Landesregierung von einer Gleichstellungsbeauftragten beim Zentralen Personalmanagement begleitet wird,- und dass eine Regelung für eine Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung in das Gleichstellungsgesetz aufgenommen wird – analog zu der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen und der Hauptpersonalräte.
Dr. Margret Seemann: „Mit der Gesetzesänderung verbessert die Landesregierung die Interessenvertretung zur Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Denn es muss unser Ziel sein, auch im Zuge der Umsetzung des Personalkonzeptes der Landesregierung
- den Anteil der Frauen in den Bereichen der Landesverwaltung, in denen sie bisher noch unterrepräsentiert sind, weiter zu steigern, - bei Umstrukturierungen Frauen nicht überproportional zu belasten - und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu optimieren.“
Die SPD-Politikerin wertet die Gesetzesänderung als weiteren Beleg dafür, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern in dieser Wahlperiode konsequent umgesetzt wurde.