SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Spielräume für Härtefälle sind vorhanden und müssen genutzt werden - Vorschlag der Lastenverschiebung verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Heinz Müller, hat nach der heutigen Sitzung des Innenausschusses zur Frage der Beitragserhebung im Abwasserbereich erneut bekräftigt, dass für die SPD-Fraktion eine Öffnung des Kommunalabgabengesetzes (KAG ) nicht in Frage komme. Müller verweist in diesem Zusammenhang auf den Bericht des Innenministeriums, der ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass das KAG in seiner geltenden Fassung „ein ausgewogenes Instrumentarium“ zur Gestaltung der örtlichen abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen für die zentrale Abwasserentsorgung darstellt.
„Bei begründeten Härtefällen“, so Müller, „enthält das Gesetz bereits jetzt Spielräume. Zweckverbände sollten Stundungssatzungen verabschieden, die eine Streckung der Zahlungen beinhalten und in denen auch eine Niederschlagung von Zinsen möglich ist. Leider benutzen die kommunalen Satzungsgeber die umfangreichen Möglichkeiten nicht aus, die das KAG bietet, um zu verträglichen Lösungen zu kommen. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.“
Auf die Kritik angeblich ungerecht behandelter Beitragszahler kontert Müller mit dem Hinweis auf daraus erst recht entstehende Ungerechtigkeiten. Denn wer die so genannten Altanschließer aus der Beitragspflicht entlassen wolle, und dabei an eine Gebührenerhebung für alle anderen denke, also eine Lastenverschiebung vorschlage, verstoße nach höchst richterlicher Rechtsprechung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.