Änderung des Landespflegegesetzes gibt Pflegebedürftigen und ihren Familien Rechtssicherheit „Die geplante Änderung des Landespflegegesetzes zeigt unsere sozialpolitische Kontinuität in der Pflegepolitik: Einzelne Regelungen, die zum Jahresende auslaufen würden – wie zum Beispiel die Regelungen zum Pflegewohngeld – wollen wir in den kommenden Jahren fortschreiben. Dies bedeutet Planungssicherheit für die Pflegeeinrichtungen im Land und auch Rechtssicherheit und Kontinuität für die Pflegebedürftigen und ihre Familien“, so Jörg Heydorn, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, anlässlich der heutigen Anhörung im Sozialausschuss zur geplanten Novellierung des Landespflegegesetzes.
Pflegebedürftigen im Land wird seit Januar 2004 ein einkommensabhängiges, aber vermögensunabhängiges Pflegewohngeld gezahlt, um die finanzielle Belastung sozial verträglich zu gestalten. Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, das ein Pflegewohngeld eingeführt hat, um Pflegebedürftige mit niedrigem Einkommen hinsichtlich der Beteiligung an gesondert berechenbaren Investitionskosten zu entlasten und Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden.
„Das Pflegewohngeld ist zu einem funktionierenden und akzeptierten Bestandteil der Pflegelandschaft im Land geworden und damit zu einem Erfolg, mit dem die Einrichtungen unseres Landes inzwischen auch außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns werben. Für die Einführung des Pflegewohngeldes wurde die SPD bei der Verabschiedung des Landespflegegesetzes im Jahr 2003 von vielen Seiten heftig kritisiert. Diese Kritik ist verstummt. Im Gegenteil: Inzwischen sind die meisten Kritiker zu Befürwortern geworden. Das hat auch die Anhörung im Sozialausschuss heute – zum Beispiel die Stellungnahme des Landesseniorenbeirates –wieder gezeigt“, erklärte Jörg Heydorn.
10. Oktober 2007