Landtag beschließt Novelle des Landespflegegesetzes Pflegebedürftige erhalten auch in den kommenden Jahren Pflegewohngeld. Das hat der Landtag heute mit der Novelle des Landespflegegesetzes beschlossen. Das zum Jahresende auslaufende Pflegewohngeld wird damit bis mindestens 2012 weiter gezahlt. „Damit zeigen wir, dass sozialdemokratische Pflegepolitik keine Eintagsfliege ist. Die Fortführung des Landespflegegesetzes bedeutet Planungssicherheit für die Pflegeeinrichtungen und Kontinuität Pflegebedürftige und ihre Familien“, so Jörg Heydorn, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, in der Landtagsdebatte.
Pflegebedürftigen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern im Land wird seit Januar 2004 ein einkommensabhängiges, aber vermögensunabhängiges Pflegewohngeld von bis zu 200 Euro monatlich gezahlt. Mecklenburg-Vorpommern war eines der ersten Bundesländer, das ein Pflegewohngeld eingeführt hat, um Pflegebedürftige mit niedrigem Einkommen zu entlasten und Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden.
12. Dezember 2007