SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Staatliche Rettungsdienste von Gebühr ausgenommen Die Bekanntgabe der Krankenkassen zur Erhebung von Praxisgebühren bei ärztlichen Notdiensten hat in der Öffentlichkeit für Diskussion gesorgt. Dazu erklärt der Sprecher für Gesundheitspolitik der SPD-Fraktion, Dr. Norbert Nieszery: "Die Praxisgebühr wird nur beim häuslichen Notdienst erhoben. Der so genannte planbare Notdienst, zum Beispiel beim ambulanten Verbandwechsel, und der staatliche Rettungsdienst sind von der Praxisgebühr ausgenommen."
Dr. Nieszery betonte, dass diese Regelungen bundesweit bereits seit dem 1. Januar 2004 gelten. Die Kassenärztliche Vereinigung hätte die neuen Abrechnungsregelungen nach der Gesundheitsreform bislang aber noch nicht für unser Bundesland übernommen.
Auf Beschluss aller Krankenkassen von Mecklenburg-Vorpommern sei diese gesetzliche Regelung jetzt eingefordert worden. "Nebenbei bemerkt beinhaltet der ursprüngliche Entwurf zur Gesundheitsreform diese Regelung nicht. Die Praxisgebühr wurde auf Druck der CDU in das Gesetz aufgenommen", sagte Dr. Nieszery abschließend.