SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Gutachter der CDU und des Landkreistages haben substantiell nichts Neues zu bieten Der Sonderausschuss für „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ hat heute u. a. eine Anhörung zum Verfassungsrecht vorgenommen. Dazu erklärt der Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Sonderausschuss, Dr. Norbert Nieszery:
„Die Aussagen des Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Hans Peter Bull waren sehr überzeugend. Er hat sich ausführlich mit allen Stellungnahmen zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz auseinandergesetzt und kommt zu dem Ergebnis: Das vorliegende Verwaltungsmodernisierungsgesetz ist verfassungskonform. Dies bestärkt uns darin, unser Vorhaben weiter voranzubringen.“
Dagegen hätten die Anzuhörenden, die von den Gegnern der Verwaltungsreform - der CDU und dem Landkreistag – benannt wurden, nichts substantiell Neues zu bieten gehabt. Ihr Vorwurf, dass es ab einer bestimmten Kreisgröße keine Selbstverwaltungskörperschaften mehr gebe, sei nicht nachzuvollziehen, so Dr. Nieszery. „Weder das Grundgesetz noch die Landesverfassung stützen eine solche These. Deshalb gibt es für uns auch keinen Grund, an der Verfassungsmäßigkeit der Verwaltungsreform zu zweifeln. Wir werden unseren Weg im Interesse Mecklenburg-Vorpommerns fortsetzen. Denn: Dieses Land braucht die Verwaltungsreform, wenn es auch in Zukunft eigenständig existieren will.“