SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
CDU nicht an ernsthafter Sachaufklärung interessiert Der Rechtsausschuss hat heute mit den Stimmen von SPD und Linkspartei.PDS den Fahrplan für die Anhörung der Sachverständigen im Mordfall Carolin beschlossen. Danach soll am 19. Januar 2006 der Gutachter Dr. Stefan Orlob gehört werden. Er soll Ausführungen dazu machen, ob das Fehlschlagen der Resozialisierungsbemühungen auf fehlende Motivation und Veränderungsbereitschaft von Maik S. zurückzuführen ist oder auf ein nicht hinreichendes Therapieangebot. Außerdem wird von ihm eine Einschätzung erwartet, ob andere oder mehr Therapien den Verurteilten hätte bessern und resozialisieren können, so dass die von ihm ausgehende Gefährlichkeit zum Haftende deutlich verringert worden wäre.Am 2. Februar 2006 soll geklärt werden, ob gegen Maik S. am Ende seiner Haft nachträgliche Sicherungsverwahrung hätte angeordnet werden können, ob also der Staatsanwaltschaft das Nichtstellen eines entsprechenden Antrages als Versäumnis anzulasten ist. Außerdem sollen Sachverständige dazu gehört werden, ob es rechtlich möglich gewesen wäre, auch ohne das Vorliegen „neuer Tatsachen" im Sinne der Rechtsprechung des BGH zum Haftende ein Gutachten dazu einzuholen, ob bei Maik S. die Voraussetzungen des § 66b StGB gegeben waren. Als Sachverständige zu diesen beiden Fragen sind geladen: die Vorsitzende Richterin des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, Dr. Ruth Rissing-van Saan und der Strafrechtsgelehrte Prof. Dr. Wolfgang Joecks von der Universität Greifswald.Der Sprecher für Justizpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Bodo Krumbholz erklärt: „Leider hat die CDU erklärt, dass sie sich nicht an der Expertenanhörung beteiligt. Das zeigt einmal mehr, dass die Union rein wahltaktische Motive verfolgt und sich einer ernsthaften Sachaufklärung verweigert.“ Die Koalitionsfraktionen halten nach drei sehr ausführlichen Anhörungen des Justizministers, des Generalstaatsanwalts und des Vollzugsabteilungsleiters den Sachverhalt für geklärt. Soweit dieser Sachverhalt unterschiedlich bewertet werde, sei die Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss der einzig richtige Weg.„Die Politik muss aus diesem schrecklichen Mordfall die richtigen Konsequenzen ziehen", so Krumbholz. Es gebe massive Kritik am demokratischen Rechtstaat und seinen Möglichkeiten, effektiven Schutz vor schwersten Sexualstraftätern zu gewährleisten. Krumbholz: „Die Sicherungsverwahrung als einschneidendste Maßnahme des Staates muss die Grenzen von verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechten beachten.“ Dies gelte auch für die Initiativen des Justizministers zur Verschärfung der Sicherungsverwahrung und zur Verbesserung der Führungsaufsicht. Krumbholz: „Gerade weil dies so schwierig ist, brauchen wir ein gemeinsames Vorgehen über die Parteigrenzen hinweg". Nur dann werde man die notwendigen Gesetzesänderungen erreichen und den demokratischen Rechtsstaat überzeugend vertreten können.