SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Jörg Heydorn: Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs werden berücksichtigt

Zur Einigung der Großen Koalition auf Bundesebene über die Rentenreform erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Jörg Heydorn:

„Das geplante Rentenvorhaben der Bundesregierung hilft den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade in unserem Bundesland wird die steigende Zahl Älterer perspektivisch über immer weniger Geld verfügen. Hauptursache dafür ist die wirtschaftlich schwierige Lage nach der Wende. Viele Menschen die im Land geblieben sind und jetzt ins Rentenalter kommen, hatten mit der Arbeitslosigkeit zu kämpfen.

Deshalb ist es richtig, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs bei der abschlagsfreien Rente ab dem 63. Lebensjahr zu berücksichtigen. Damit erhalten in unserem Land mehr Menschen die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Darüber hinaus plant der Bund die Rente wegen Erwerbsminderung zu verbessern. Für Menschen, die krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, wird die sog. Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert. Sie werden dann so gestellt, als ob sie mit dem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis 62 – anstatt bis 60 – gearbeitet hätten. Zusätzlich wird geprüft, ob die Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berücksichtigung der letzten vier Erwerbsjahre höher ist.

Die zum 1. Juli geplanten Änderungen im Rentenrecht verbessern damit auch die Einkommenssituation von Menschen die krankheits- oder unfallbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden mussten."