SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht möglich/ Justiz kein Vorwurf zu machen Zur Sachverständigenanhörung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Rostock, Dr. Rainer Dally, äußert sich der Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Bodo Krumbholz:
„Nach Aussage von Dr. Dally ist der Justiz im Fall Maik S. kein Vorwurf zu machen. Seine Darlegungen waren gut strukturiert, fachlich fundiert und deshalb für mich sehr überzeugend. Anhand der wichtigsten Rechtssprechungen zum Thema zeigte Dr. Dally auf, dass im Fall Maik S. nach seiner Verurteilung 1998 bis zur Haftentlassung keine neuen erheblichen Tatsachen bekannt wurden, die als Einfallstor für die Prüfung der nachträglichen Sicherungsverwahrung erforderlich gewesen wären.“
Für den SPD-Obmann hat der Sachverständige Dr. Dally noch einmal ganz deutlich dargelegt, dass zu den neuen erheblichen Tatsachen nicht die Neubewertung psychologischer Defekte zählten, die schon zum Zeitpunkt der Erstverurteilung vorlagen. „Im Fall Maik S. ist die psychologische Indikation 1998 die gleiche wie die im Jahr 2005. Das ist die bittere Erkenntnis. Maik S. ist bereits zum Zeitpunkt der 1. Tat hochgefährlich und aggressiv gewesen. Und insofern hat sich während der Haft keine Veränderung bei Maik S. ergeben“, sagt Bodo Krumbholz.
Für den SPD-Obmann bedeutet das: „Die Aussagen von Dr. Dally sind ganz klar: Eine andere psychologische Bewertung stellt keine neue Tatsache dar, und Disziplinarverstöße während der Haftzeit bedeuten keine erheblichen neuen Tatsachen. Der Justiz sind also in der Bearbeitung des Falles von Maik S. keine Fehler unterlaufen.“
Bodo Krumbholz: „Und noch eine interessante Aussage hat Dr. Dally getroffen: Danach wäre eine Antragstellung auf Prüfung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch die zuständige Staatsanwältin unzulässig gewesen, weil keine neuen erheblichen Tatsachen vorlagen. Hätte die Staatsanwältin dies trotzdem getan, dann hätte sie aus Sicht Dallys gegen das Legalitätsprinzip verstoßen. Also auch hier bleibt festzuhalten: Es wurde von den Beteiligen korrekt gehandelt.“