SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
SPD-Fraktionschef: Verfassung wieder auf der Höhe der Zeit Der Landtag hat sich heute in 1. Lesung mit der Änderung der Landesverfassung beschäftigt. Dazu hat der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Volker Schlotmann, in seiner Rede festgestellt:
„Es ist gut und richtig, dass alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen sich auf diesen Gesetzentwurf verständigt haben. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die CDU-Fraktion sich in der zurückliegenden Woche doch noch entschlossen hat, als Antragsteller mit zu unterzeichnen. Das ist ein gutes Signal nach außen!“
Die drei Fraktionsvorsitzenden hätten seit einigen Monaten sehr konstruktiv, offen und konsensorientiert die Beratungen zur Änderung der Landesverfassung geführt.
Volker Schlotmann betonte: „Keine Idee einer anderen Fraktion wurde mit einem Federstrich einfach weggewischt, nein, jeder Vorschlag wurde diskutiert, geprüft und letztlich entschieden. Ich habe es auch als sehr positiv empfunden, dass die Verabredung gehalten hat, dass die Punkte, die letztlich nicht aufgenommen wurden, dann auch nicht in die Öffentlichkeit gebracht wurden.“ Nicht die Urheberschaft eines Punktes sei wichtig, sondern die Einigung zum Gesamt-Gesetzentwurf.
Schlotmann sagte: „Dass nach über 10 Jahren nur eine Änderung vorgenommen wurde, die Einführung des Konnexitätsprinzips, und wir jetzt diesen Gesetzentwurf beraten, zeigt doch überdeutlich, wie gut unsere Verfassung ist.“
Da aber keine noch so gut gemachte Verfassung alle gesellschaftlichen Entwicklungen vorhersehen könne, hätten sich die Landtagsparteien jetzt gemeinsam dazu entschlossen, eine Anpassung vorzunehmen.
„Wir haben uns darauf verständigt, die Staatszielbestimmungen zu erweitern. Dazu gehört der Tierschutz, der in der Verfassung verankert wird. Außerdem stärken wir die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Und alte Menschen und Menschen mit Behinderung bekommen in der Verfassung besonderen Schutz zugewiesen“, so Schlotmann.
Außerdem Bestandteil des Änderungspakets: die Verlängerung der Dauer der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre. „Die vierjährige Legislaturperiode hat sich insbesondere für komplexe Gesetzesvorhaben als zu kurz erwiesen. Nicht zuletzt, weil Wahlkampfzeiten inhaltliche parlamentarische Arbeit nicht zulassen. Wir sind uns sicher, dass eine längere Wahlperiode die Kontinuität und Effizienz im Landtag verbessert“, erklärt der Fraktionsvorsitzende.
Volker Schlotmann: „Die Landesverfassung sieht ausdrücklich Elemente direkter Demokratie vor. Diese stärken wir, indem das erforderliche Quorum für Volksbegehren von 140.000 auf 120.000 Wahlberechtigte abgesenkt wird.“
Mit dieser zweiten Änderung sieht Schlotmann die Landesverfassung „voll auf der Höhe der Zeit“. Sie bilde auch weiterhin das solide Fundament, auf dem sich politisches Handeln vollziehen könne.