Landtag beschließt Änderung des Landesblindengeldgesetzes Der Landtag hat heute eine Änderung des Landesblindengeldgesetzes beschlossen. Zwar fallen die Kürzungen nicht so hoch aus wie im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen, doch bleibt nach Ansicht der Koalitionsfraktionen wegen der notwendigen Haushaltskonsolidierung eine Kürzung um rund 20 Prozent unumgänglich. Trotz der Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren können erwachsene Blinde ab 01. Mai 2009 damit nur noch mit einem Nachteilsausgleich von 430 Euro/Monat rechnen. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren wird aber nicht gekürzt.
„Eine Kürzung bleibt eine Kürzung - und die wird für viele Menschen mit Sehbehinderung in unserem Land mit Sicherheit schmerzlich sein!“, so Dr. Norbert Nieszery, der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag, die dem Beschluss zustimmte. „Aber wir mussten versuchen, einen Ausgleich herzustellen zwischen den finanzpolitischen Zwängen (d. h. einer deutlichen Absenkung des Landesblindengeldes) und unseren sozialpolitischen Wünschen (d. h. einer Beibehaltung des ursprünglichen Niveaus).“
Und Dr. Norbert Nieszery weiter: „Dabei werte ich es schon als ein klares sozialpolitisches Bekenntnis, wenn unser Land – unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen - beim Thema Blindengeld im Vergleich aller Bundesländer im oberen Mittelfeld liegt, genauer gesagt: auf Platz 7 – und damit noch vor dem reichen Bundesland Baden-Württemberg. Und im Vergleich mit den ostdeutschen Flächenländern bleiben wir auch nach der Kürzung immer noch diejenigen mit dem höchsten Landesblindengeld.“
04. März 2009