SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Interessen aller Akteure sinnvoll und gleichberechtigt unter einen Hut gebracht Nachdem der Bildungsausschuss am 15. Januar 2009 grünes Licht gegeben hat, ist nun auch im Landtag das neue Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern mit den Stimmen von SPD und CDU verabschiedet worden. Der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Mathias Brodkorb, nannte in der heutigen Debatte heute noch einmal die wichtigsten Eckpunkte.
So bekommen die Schulen von Herbst an mehr Selbstständigkeit, d.h. sie haben mehr Freiheit bei der Gestaltung des Schulprogramms und bei der inneren Organisation, und sie bekommen mehr Verantwortung für Budget und Personal. Zugleich wird die Schulfinanzierung von einem klassenbezogenen auf das schülerbezogene System umgestellt. Damit werden öffentliche Schulen gegenüber Schulen in freier Trägerschaft zukünftig nicht mehr benachteiligt.
Ab dem Schuljahr 2010/2011 gilt dann die freie Schulwahl auch für Kinder auf dem Land – bislang war dies nur eingeschränkt in den Städten möglich. Damit in Zusammenhang steht auch ein weiterer wichtiger Punkt, denn auch für Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 und 12 in den Landkreisen wird die Fahrt zur Schule künftig kostenfrei sein. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Abiturientenquote zu erhöhen, indem es auch Kindern aus sozial schwachen Familien ermöglicht wird, bis zum Abitur zur Schule zu gehen.
Auch für den Erhalt von Schulstandorten setzt das Schulgesetz neue Maßstäbe, denn künftig reichen 44 statt bislang 54 Schülerinnen und Schüler in einer Jahrgangsstufe, um ein Gymnasium auf dem Land zu erhalten – vorausgesetzt, der einfache Schulweg wäre ohne dieses Gymnasium länger als 1 Stunde. Für die Privatschulen gibt es ebenfalls gute Nachrichten. In der verabschiedeten Fassung des Schulgesetzes wurde die ursprünglich geplante Reduzierung bei der Privatschulfinanzierung deutlich vermindert - von ursprünglich 6,2 Mio. Euro auf 3,9 Mio. Euro. Zudem gibt es mehr Rechtssicherheit und künftig einen Dienstleistungsanspruch für Schulen in freier Trägerschaft gegenüber dem Institut für Qualitätssicherung.
„Mit dem vorliegenden Schulgesetz haben wir es geschafft, die vielfältigen Interessen von Schülern, Lehrern und Eltern einerseits und die bildungspolitischen sowie demografisch bedingten Anforderungen andererseits unter einen Hut zu bringen. Ich danke allen Beteiligten, die sich mit viel Engagement und Herzblut daran beteiligt haben, ein solides Gesetz zu machen. Die große Koalition setzt mit der Selbstständigen Schule ein Konzept um, das bereits unter Rot-Rot auf den Weg gebracht wurde“, so Brodkorb abschließend.