SPD-Abgeordneter Nieszery: Zu Recht hohe Hürden für Online-Durchsuchungen Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen erklärte der sicherheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery: „Das Bundesverfassungsgericht hat ein gutes Urteil im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gefällt. Danach sind Online-Durchsuchungen zwar statthaft, dürfen aber nur unter strengen Auflagen durchgeführt werden. Das entsprechende Gesetz aus Nordrhein-Westfalen hat diese hohen Kriterien nicht erfüllt.
Damit hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Sicherheit nicht zulasten von Bürgerrechten gehen darf und das Instrument der Online-Durchsuchungen nicht willkürlich in der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden kann. Diese Klarstellung war angesichts der Diskussion während der vergangenen Monate dringend notwendig. Denn wir brauchen zur Terrorismusbekämpfung zwar hohe Sicherheitsstandards, aber nicht auf Kosten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In das Privatleben seiner Bürgerinnen und Bürger darf der Staat nur im äußersten Notfall eindringen – und das soll auch so bleiben.“
Nieszery reagierte zudem mit Verwunderung auf die Pressemitteilung des FPD-Landtagsabgeordneten Leonhardt zum Urteil. „Das nun gekippte Gesetz zur Online-Durchsuchung aus Nordrhein-Westfalen wurde von einem FDP-geführten Innenministerium erarbeitet. Es ist zwar zu begrüßen, aber schon erstaunlich, dass die FDP-Fraktion in M-V das Gesetz ihres Parteikollegen so konsequent ablehnt“, so Nieszery
27. Februar 2008