SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
CDU soll Ergebnis respektieren/ Maik S. konnte nach geltender Rechtslage nicht in Haft behalten werden Nach den jüngsten Zeugenvernehmungen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hält das Mitglied der SPD-Landtagsfraktion, Siegfried Friese, die Aufgaben des Gremiums für erfüllt:
„Bei der Anhörung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Marburg, Dr. Thomas Wolf, wurde von diesem mit deutlichen Worten ausgeführt, dass der Justiz bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Dr. Wolf sagte wörtlich: ‚Das wäre bei uns in Hessen genauso passiert.’ Der Vorsitzende Richter Dr. Wolf war von der CDU-Fraktion als Sachverständiger benannt worden.“
Siegfried Friese: „In der Sache ebenso deutlich äußerte sich in der Sitzung des Untersuchungsausschusses am 25. April 2006 die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, Ruth Rissing-van Saan. Ihrer Ansicht nach erreiche die Anzahl von Verfehlungen während der Haftzeit von Maik S. in der Summe durchaus die Qualität ‚Neuer Tatsachen’ im Sinne des § 66 b StGB. Diese Rechtsauffassung sei ihre persönliche und bis heute vom Bundesgerichtshof noch nicht bestätigt. Dafür müsse noch ein großer Schritt getan werden. Und wörtlich fügte sie hinzu, ‚Einen solchen Schritt würde ich nicht von einer Dezernentin (der zuständigen Staatsanwältin im Fall des Maik S.) im Juni 2005 erwartet haben’.“
So bedauerlich dieser schreckliche Mordfall auch sei, so müsse nach den Aussagen dieser beiden Vorsitzenden Richter festgestellt werden, dass es die geltende Rechtslage im Jahr 2005 nicht erlaubt habe, den späteren Mörder Mail S., weiter im Strafvollzug zu halten, so das SPD-Ausschussmitglied.
Siegfried Friese: „Meiner Meinung nach sind die noch verbleibenden Anhörungen und Vernehmungen überflüssig. Sie können die gewonnenen Erkenntnisse nicht mehr in Frage stellen. Es wäre auch im Interesse der Rechtssicherheit, des Ansehens der Justiz in unserem Land und der Effektivität der Arbeit des Parlamentes, jetzt einen Schlussstrich zu ziehen.“
„Ob der Untersuchungsausschuss die Arbeit vorfristig beendet, liegt allerdings in der Entscheidung der CDU. Ihr Minderheitenrecht, mit dem sie gegebenenfalls auf die Fortsetzung der Vernehmungen im Ausschuss bestehen kann, werden wir natürlich respektieren. Ich appelliere aber an die CDU, das klare Ergebnis des Untersuchungsausschusses zum Mordfall Maik S. zu respektieren und diesen nicht durch politische Auseinandersetzungen zu missbrauchen“, so Siegfried Friese.