SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
SPD-Landtagsfraktion begrüßt die geplante zusätzliche Untersuchung im Vorschulbereich Im Sozialausschuss des Landtages fand heute eine Anhörung zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst statt. Durch den Gesetzentwurf sollen Eltern, die mit ihrem Kind eine Früherkennungsuntersuchung nicht wahrnehmen, durch eine beim Landesamt für Gesundheit und Soziales neu eingerichtete Servicestelle eine Erinnerung erhalten. Nimmt das Kind auch dann nicht an der Vorsorgeuntersuchung teil, sucht das Gesundheitsamt die Eltern auf, erfragt die Gründe für die Nichteilnahme und bietet Hilfe an. Diese Hilfe kann sich auch auf Leistungen anderer Behörden und Hilfsangebote Dritter erstrecken. Bei einem begründeten Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung sind die Gesundheitsämter verpflichtet, das zuständige Jugendamt einzuschalten.
Dr. Norbert Nieszery, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion unterstützt im Rahmen der parlamentarischen Beratung die Einführung einer verbindlichen Vorschuluntersuchung im Land. „Je früher wir Fehlentwicklungen erkennen, desto größer ist die Chance, diese zu beheben und den betroffenen Kindern zu helfen. Deshalb reichen Einschulungsuntersuchungen allein nicht aus“, so Nieszery. Er fügte hinzu: „Wir müssen zudem ernsthaft darüber diskutieren, ob das Fernbleiben von einer wiederholt angemahnten Untersuchung einen begründeten Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung darstellt und, falls dem so ist, dies auch im Gesetz berücksichtigen. Denn wir müssen in solchen Fällen den Behörden Rechtssicherheit geben, auch gegen den Willen der Eltern zumindest eine Inaugenscheinnahme des Kindes sofort durchsetzen zu können.“
Die Inanspruchnahme der Kinderuntersuchungen ist bisher nicht zufriedenstellend. Liegt die Teilnahme bei der U1 noch annähernd bei 100 Prozent, so verringert sich die Teilnahmerate bis zur U 9 auf etwa 80 Prozent.
Nieszery begrüßte in diesem Zusammenhang, dass der Gemeinsame Bundesausschuss als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung an diesem Montag eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung beschlossen hat. Diese so genannte U7a soll im 34. bis 36 Lebensmonat stattfinden und eine Lücke in den bisherigen Untersuchungen schließen. Er betonte: „Die Früherkennungsuntersuchungen haben für das gesunde Aufwachsen von Kindern eine hohe Bedeutung. Sie sind ein Angebot an Familien, um eine Gefährdung der körperlichen, psychischen oder geistigen Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen. Diese Vorgehensweise ermöglicht frühzeitige präventive oder therapeutische Interventionen.“
Nach Auffassung von Dr. Nieszery ist das Ziel, ein vernetztes und vertrauensvolles Zusammenspiel von Kindertagesstätten, Schulen und Kinderärzten auf der einen und Gesundheitsämtern, Jugendämtern und Opferambulanzen auf der anderen Seite zu erreichen. Dies stelle die Basis für einen wirkungsvolleren Kinderschutz dar.