Detlef Müller gegen EU-Vorgaben zu Einlagensicherungssystemen der Banken
Laut einem kürzlich vorgelegten Gesetzesvorschlag auf europäischer Ebene sollen Kreditinstitute EU-weit ihre Einlagensicherungssysteme angleichen, um künftig besser gegen Risiken gewappnet zu sein. Das Problem dabei: diese Vorgaben betreffen auch deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die damit einem erheblichen Wettbewerbsnachteil ausgesetzt würden. Der Bundesrat machte nun von seinem im Lissabonner Vertrag fest geschriebenen Kontrollrecht Gebrauch und protestierte dagegen.Der europapolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Detlef Müller begrüßte dieses Vorgehen. „Das Brüsseler Vorgehen ist unverhältnismäßig. Die Sparkassen verfügen über bewährte Einlagensicherungssicherungssysteme, daher konnten sie sich in der Krise gut behaupten. Es kann nicht angehen, dass Brüsseler Beamte sich in Dinge einmischen, die sie nichts angehen.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn können nationale Parlamente Rügen gegen die Kommission anstrengen, wenn sie vermuten, dass die Behörde sich Zuständigkeiten anmaßt, die sie nicht hat, weil nationale, regionale oder lokale Gesetzgeber verantwortlich sind. Eine solche Kompetenzüberschreitung wird nun vom Bundesrat beklagt: Er erteilte der Europäischen Kommission eine sog. „Subsidiaritätsrüge“. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat diese Bundesratsinitiative unterstützt. In der kommenden Woche wird voraussichtlich auch der Bundestag eine Protestnote gegen den Vorschlag für eine Richtlinie über Einlagensicherungssysteme beschließen.