SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Konsequenzen aus der öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss angekündigt Die SPD-Landtagsfraktion hat aus der heutigen öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss die Schlussfolgerung gezogen, dass Nachbesserungen am geplanten Gesetzentwurf des Landesblindengeldes notwendig sind. Es sei deutlich geworden, dass der vorliegende Gesetzentwurf insbesondere an drei Punkten verändert werden müsse:
1. Es muss eingehend geprüft werden, ob blinde und stark sehbehinderte Kinder und Jugendliche von den Kürzungen ausgenommen werden können.2. Der umstrittene Härtefallfonds sollte nicht mehr Bestandteil des Landesblindengeldgesetzes sein.3. Die geplanten Kürzungen müssen deutlich niedriger ausfallen als im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehen.
SPD-Fraktionschef, Dr. Norbert Nieszery: „Wir waren sehr beeindruckt von dem großen Engagement der anwesenden Vertreter der Betroffenen. Als Konsequenz aus den vorgebrachten Argumenten werden wir uns dafür einsetzen, dass Mecklenburg-Vorpommern weiterhin das höchste Landesblindengeld im Vergleich aller ostdeutschen Bundesländer bezahlt. Die Integration von Menschen mit Behinderung hat für uns einen sehr hohen Stellenwert.“