SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Gutachten bestätigt: Reform ist verfassungskonform
„Nach langen kontroversen Diskussionen über die Verwaltungsreform in Mecklenburg-Vorpommern liegt das Verwaltungsmodernisierungsgesetz jetzt im Landtag. Das heißt, es befindet sich im parlamentarischen Beratungsverfahren, und die Abgeordneten müssen sich ihr Urteil bilden. Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb von unabhängiger Seite untersuchen lassen, ob der Gesetzentwurf einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Wir haben den renommierten Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Hans Peter Bull beauftragt, ein entsprechendes Gutachten anzufertigen. Dieses liegt jetzt vor und bestätigt unsere Auffassung“, sagt Volker Schlotmann, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.
Volker Schlotmann: „In seinem Gutachten hat sich Prof. Bull ausführlich mit allen Stellungnahmen zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz auseinandergesetzt. Er kommt zu dem Ergebnis: Das vorliegende Verwaltungsmodernisierungsgesetz ist verfassungskonform. Dies bestärkt uns darin, unser Vorhaben weiter voranzubringen. Mecklenburg-Vorpommern braucht diese Verwaltungsreform, wenn es auch in Zukunft eigenständig agieren will. Wer das nicht begreift, der arbeitet den Befürwortern einer Nordstaatidee in die Arme.“
Die wichtigsten Argumente pro Verwaltungsreform von Prof. Bull sind:
- Funktional- und Kreisgebietsreform sind aufeinander bezogen und ergänzen sich gegenseitig.- Die Zugänglichkeit der Verwaltung bleibt gewahrt und wird durch elektronische Kommunikation und entsprechende Anlauf- sowie Außenstellen verbessert.- Umstellungskosten fallen bei jeder Organisationsreform an und mindern deren Wert nur vorübergehend.- Der Zuschnitt der neuen Kreise ist nicht etwa zu groß, sondern angemessen, um den Anforderungen der künftigen Entwicklung zu genügen. - Freiwillige Vereinbarungen oder intensivere Kooperation der bestehenden Einheiten können die Gesamtreform nicht ersetzen.- Die kommunale Selbstverwaltung kann sogar an Gewicht gewinnen. - Die Landesregierung hat bei der Erarbeitung und Überarbeitung des Entwurfs die vorgetragenen Argumente und Belange vollständig bedacht und die Vor- und Nachteile ihrer Konzeption korrekt gegeneinander abgewogen. - Die Aufgabenübertragungen der Funktionalreform sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Zum Gutachter Prof. Dr. Hans Peter Bull: 1973-1978 und 1983-1988 sowie ab 1995 Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg 1978-1983 Bundesbeauftragter für den Datenschutz 1988-1995 Innenminister des Landes Schleswig - Holstein 1996 – 2005 Geschäftsführender Direktor des Seminars für Verwaltungslehre