SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Expertenanhörung ergab: Nachträgliche Sicherungsverwahrung aus Rechtsgründen nicht möglich gewesen Die heutige Expertenanhörung der Gutachter Prof. Dr. Wolfgang Joecks und Dr. Ruth Rissing-van Saan im Rechtsausschuss hat nach Überzeugung des justizpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Bodo Krumbholz, klar ergeben, dass im Fall Maik S. nachträgliche Sicherungsverwahrung aus Rechtsgründen nicht möglich gewesen wäre.
Zu der Frage, ob die Staatsanwaltschaft das Stellen eines Antrages im Fall Maik S. ausreichend geprüft habe, wollte sich Frau Rissing-van Saan nach eigenen Angaben nicht abschließend äußern. Für Professor Joecks dagegen war klar, dass in diesem Fall Niemandem individuelle Fehler vorgeworfen werden können. „Nach der Anhörung von Dr. Orlob vor zwei Wochen und nach der Expertenanhörung heute kann niemand mehr so tun, als hätte es Fehler in der Staatsanwaltschaft oder im Vollzug gegeben, die als mitursächlich für den Tod von Carolin bezeichnet werden könnten“, so Krumbholz. Genau dies wolle die CDU aber mit ihrem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss unterstellen.
Andererseits könne man nicht sagen, unser Rechtsstaat halte für alle Fälle überzeugende Lösungen bereit, wenn nach geltendem Recht als gefährlich eingestufte Sexualstraftäter am Ende ihrer Haft entlassen werden müssten. Dieser Frage will der Rechtsausschuss in den nächsten Wochen weiter nachgehen.
Krumbholz: „Es wird zu prüfen sein, ob wir dazu Rechtsänderungen brauchen, oder ob sich die Rechtsprechung in diesem Sinne fortentwickeln könnte. Frau Dr. Rissing-van Saan hat dazu erklärt, dass sie selbst jedenfalls die Möglichkeit sieht, mit einem kühnen Schritt die bisherige Rechtslage auch auf junge Straftäter auszuweiten, die während der Haft ihre dissozialen Verhaltensweisen nicht ablegen.“ Zudem wolle sich der Rechtsausschuss in den kommenden Wochen mit der Frage beschäftigen, ob in der noch jungen Sozialtherapie im Land Verbesserungsbedarf besteht.