SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Mathias Brodkorb/André Specht: Änderungen am Landeshochschulgesetz werden im Dezember beschlossen

Nach intensiven Beratungen haben sich SPD- und CDU-Landtagsfraktion darauf verständigt, eine weitreichende Änderung am Bologna-Prozess für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen. Grundlage war eine Anhörung im Bildungsausschuss, bei der zum Teil massive Kritik am System der Bachelor- und Masterstudiengänge geäußert worden war. Nach Auswertung der Stellungnahmen der Experten erklärten die hochschulpolitischen Sprecher der beiden Fraktionen, Mathias Brodkorb (SPD) und André Specht (CDU):

 

„Wir nehmen die Anregungen der Experten sehr ernst und haben deshalb weitreichende Änderungen am Gesetzentwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vereinbart. Insbesondere die berechtigte Kritik am Bologna-Prozess macht Änderungen erforderlich, die erhebliche Erleichterungen für die Hochschullehrer und Studierenden mit sich bringen. Die Änderungen werden jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Damit ist sichergestellt, dass das Landeshochschulgesetz noch im Dezember im Landtag beschlossen werden kann.“

 

Folgende Änderungen sind von besonderer Bedeutung:

  • Künftig kann der Kanzler der Hochschule wieder als Beamter auf Lebenszeit berufen werden. Alternativ kann sich die Hochschule auch für einen Prorektor für Verwaltung entscheiden.
  • Auf Wunsch der Hochschulen wurden sowohl die Einführung von Weiterbildungsguthaben als auch die Errichtung von Lehrprofessuren aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
  • Das Diplom bleibt in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Künftig können Absolventen von Masterstudiengängen auf Antrag auch ein Diplomzeugnis erhalten. Dies kommt einer Forderung entgegen, die vor allem die Ingenieure erhoben.
  • Zur Erhöhung der Mobilität der Studierenden wird künftig ein Auslandssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
  • In Zukunft können die Hochschulen den Studierenden auch ein Teilzeitstudium ermöglichen. Dies bedeutet eine große Erleichterung z.B. für junge Eltern und Berufstätige.
  • Des Weiteren wird der Zugang von Bachelor-Absolventen zum Masterstudium erleichtert. Künftig wird es nicht mehr zulässig sein, dass der Zugang zum Masterstudium pauschal durch eine Mindestabschlussnote definiert wird.
  • Im Interesse von Professoren und Studierenden wird jedem Studiengang die Möglichkeit eingeräumt, selbst zu entscheiden, wie viele Module benotet werden und wie viele benotete Module in die Abschlussnote eingehen. Damit soll die Prüfungsflut reduziert werden.
  • In allen Studiengängen soll ein Begabtenstudium eingeführt werden. Das bedeutet, dass besonders begabte Studierende von den strikten Bologna-Vorgaben befreit werden und alternative Prüfungsleistungen erbringen können.

 

Darüber hinaus wird das Gesetz auf Wunsch der Universität Rostock wie in Greifswald im Bereich der Hochschulmedizin das so genannte Integrationsmodell vorsehen. Das bedeutet: Zum 1.1.2011 kann in Greifswald das Klinikum in die Universität reintegriert werden. Ein Jahr später ist dies auch in Rostock möglich. Im Vorstand der jeweiligen Hochschulmedizin wird dann auch der Bereich Pflege durch ein vollstimmberechtigtes Vorstandsmitglied angemessen vertreten sein.

 

„Die Bologna-Vorgaben werden weiterhin beachtet und sichern so die Mobilität der Studierenden aus Mecklenburg-Vorpommern in Deutschland und Europa“, so Mathias Brodkorb (SPD) und André Specht (CDU).