SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Mathias Brodkorb: Altersgrenze muss generell aufgehoben werden

In der heutigen Anhörung des Bildungsausschusses zum Weiterbildungsgesetz begrüßten die Sachverständigen den Gesetzentwurf grundsätzlich. Allgemein wurde jedoch die Absenkung der Altersgrenze auf 16 Jahre als nicht ausreichend beurteilt. Diese Auffassung teilt auch der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb, uneingeschränkt: „Weiterbildung muss sich heute auch für Jugendliche öffnen. Ich spreche mich daher dafür aus, dass die Altersgrenze generell aufgehoben wird, mindestens aber für außerunterrichtliche Angebote von Trägern der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung im Rahmen der Ganztagsschule.“

Der Bildungsausschuss berät derzeit das Weiterbildungsgesetz, mit dem die Voraussetzungen für eine transparente und gerechte Förderung der Weiterbildung geschaffen werden. Der Gesetzentwurf enthält eine altersmäßige Definition des Weiterbildungsbegriffs: Weiterbildung setzt demnach ein nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht nach § 41 Abs.2 Nr. 1 SchulG M-V, d.h. die Altersgrenze für Weiterbildung soll nach dem Gesetzentwurf abgesenkt werden auf in der Regel 16 Jahre.