SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Rudolf Borchert: Auch gewerbliches Automatenspiel muss gesetzlich geregelt werden

Der Landtag befasst sich in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der FDP mit dem Glücksspielrecht in Mecklenburg-Vorpommern. Aus diesem Anlass erklärte heute der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rudolf Borchert:

„Die SPD-Landtagsfraktion ist strikt gegen eine Aufweichung des staatlichen Lotteriemonopols und lehnt deshalb die Forderung der FDP-Fraktion nach Einführung eines Lizenzmodells bei Sportwetten ab. Erfreut habe ich daher zur Kenntnis genommen, dass die FDP-Fraktion mit ihrer Forderung nach Aufrechterhaltung des staatlichen Lotteriemonopols eine SPD-Position unterstützt. Damit verbinde ich aber auch die Erwartung, dass die FDP bei den Länderverhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag standhaft bleibt. Auch beim gestrigen Treffen der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten herrschte Einigkeit darüber, das staatliche Lotteriemonopol beizubehalten. Für eine einheitliche und verfassungsgemäße Regelung bei Sportwetten und Automatenspiel steht allerdings eine Lösung noch aus. Ich bin gespannt auf das Verhandlungsergebnis, das im Frühjahr 2011 erwartet wird.

Meiner Meinung nach sind Regelungen zum gewerblichen Automatenspiel in Spielhallen in den Glücksspielstaatsvertrag aufzunehmen, um den Spielerschutz und die Präventionsarbeit insbesondere für Jugendliche zu stärken. Denn das Spiel an Automaten birgt genauso viel Suchtpotenzial wie das Glücksspiel. Sollte dies nicht möglich sein, bleibt den Ländern immer noch die Option, ein eigenes Spielhallengesetz zu erarbeiten –Berlin ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen. Ob und wann ein Spielhallengesetz für Mecklenburg-Vorpommern erforderlich ist, wird nach den abschließenden Länderverhandlungen zum geänderten Glücksspielstaatsvertrag zu entscheiden sein.“

 

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 8. September dieses Jahres Deutschland ins Stammbuch geschrieben, Spieler gegen die Spielsucht beim gewerblichen Automatenspiel ausreichend zu schützen, d.h. die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken. Für die Länder bedeutet das, den Glücksspielstaatsvertrag zu überarbeiten, weil das gewerbliche Automatenspiel nicht dem staatlichen Monopol unterliegt. Erfreulich ist, dass in dem Gerichtsurteil der Erhalt des staatlichen Lotteriemonopols eine Bestätigung erfahren hat. Mit der Zukunft des Lotteriemonopols befassen sich seit einigen Monaten, zuletzt am 15. Dezember 2010, die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, um  mit einem geänderten Glücksspielstaatsvertrag der Rechtssprechung des EuGH gerecht zu werden.