Ausblendung des fremdenfeindlichen Hintergrundes unverständlich Der justizpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery, hat das Urteil im Prozess um die Krawalle von Bützow im August 2007 mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen.
Die Höhe des verhängten Strafmaßes, insbesondere gegen den Hauptangeklagten, halte er für angemessen. Allerdings sei es nicht nachvollziehbar, warum im Prozessverlauf der Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit und der versuchten schweren Körperverletzung fallengelassen wurde, obwohl die Angeklagten zum Teil der rechten Szene zuzuordnen seien und die Hauptopfer ein pakistanischer Imbissbetreiber und ein Türke waren. „Gerade angesichts wachsender Gewaltbereitschaft in der rechten Szene stellt sich doch die Frage“, so Nieszery, „was denn noch passieren muss, um eine Straftat als fremdenfeindlich zu qualifizieren?“
03. März 2008