SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Dr. Norbert Nieszery: Flächendeckende medizinische Versorgung und Stärkung der Patientenrechte stehen im Mittelpunkt

Am ersten Tag der insgesamt dreitägigen Fraktionsklausur der SPD-Landtagsfraktion in Klink (Müritz) diskutieren die Abgeordneten über die von Gesundheitsministerin Manuela Schwesig vorgestellte Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes. Der Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery, fasste die Thematik so zusammen:

„Mecklenburg-Vorpommern verändert sich, und damit muss auch die Krankenhauslandschaft an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden: insbesondere muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Menschen in unserem Land immer älter werden und damit bestimmte Krankheitsbilder häufiger auftreten. Um in einem so dünn besiedelten Flächenland wie M-V dennoch eine hochwertige stationäre medizinische Versorgung gewährleisten zu können, sind besondere Anstrengungen notwendig – insbesondere auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Krankenhausversorgung. Erstmals wird es nun in dem überarbeiteten Landeskrankenhausgesetz keine reine Bettenplanung mehr geben, sondern vielmehr eine Standortplanung. Das bedeutet, dass künftig für die verschiedenen Krankenhausstandorte im Land eine Rahmenplanung aufgestellt werden soll, die neben der Gesamtkapazität an Versorgungsangeboten auch die vorzuhaltenden Fachabteilungen und die Kapazitäten für die Notfallversorgung sowie den Rettungsdienst beschreibt. Wie diese Standortplanung dann im Detail umzusetzen ist, bleibt der konkreten Ausgestaltung durch die Akteure im Gesundheitswesen vorbehalten. Wichtig ist der SPD-Landtagsfraktion aber, dass die flächendeckende medizinische Versorgung im gesamten Land sichergestellt ist.

Mit der Novellierung sollen darüber hinaus Fortschritte beim Bürokratieabbau erzielt und – ganz wichtig – die Patientenrechte gestärkt werden: So wird künftig in besonderer Weise auf die Bedürfnisse kranker Kinder und Jugendlicher, auf sterbende Patientinnen und Patienten sowie auf Menschen mit Behinderungen eingegangen werden. Frauen, die gerade ein Kind bekommen haben, sollen auf Angebote der Wochenpflege und Beratungsangebote hingewiesen werden. Bei Problemfällen wird die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern verstärkt. Des Weiteren ist geplant, eine Patientenbeschwerdestelle einzurichten.

Ich bin zuversichtlich, dass aufgrund der hervorragenden Vorbereitung durch das Gesundheitsministerium die Novelle des Landeskrankenhausgesetzes noch in diesem Jahr in erster Lesung im Landtag beraten werden kann.“