SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Anhörungen von Staatsanwälten und Rechtsexperten ergab: keine Beurteilungsfehler im Fall Maik S. feststellbar Zur heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erklärt der Obmann der SPD-Landtagsfraktion, Bodo Krumbholz:„Mit der Zeugenvernehmung des Rostocker Generalstaatsanwaltes Uwe Martensen haben wir heute die Befragungen der zuständigen Staatsanwälte zum Thema ‚Möglichkeit der Nachträglichen Sicherungsverwahrung im Fall Maik S.’ abgeschlossen. Der Vorwurf der Opposition, es hätte Beurteilungsfehler gegeben, konnte weder durch die Anhörungen der Staatsanwälte noch durch externe Rechtsexperten bestätigt werden.“Für Bodo Krumbholz ist es leider eine Tatsache, dass es für Fälle, wie den von Maik S., zurzeit noch keine gesetzliche Handhabe für eine Sicherungsverwahrung gibt.„Die vom Justizminister im Bundesrat eingebrachte Gesetzesinitiative zielt genau in diese Richtung. Sicherungsverwahrung muss auch in Ausnahmefällen für Ersttäter möglich sein, wenn sich schon nach einer schweren Tat ein gefährlicher Hang zum Serientäter feststellen lässt. Wenn wir uns mit dieser Gesetzesinitiative durchsetzen, dann könnte die Bevölkerung zukünftig besser vor Tätern wie Maik S. geschützt werden“, sagt der SPD-Obmann.Bodo Krumbholz: „Die Kritik des Generalstaatsanwaltes Uwe Martensen an der Arbeit des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ‚zur Klärung von Sachverhalten im Bereich des Justizministeriums’ ist für mich nicht nachvollziehbar und deshalb entschieden zurückzuweisen.“