Fraktionen von SPD und CDU erfreut und zufrieden mit Beschluss des Landesverfassungsgerichtes
Die Fraktionen von SPD und CDU sehen mit dem heutigen Beschluss die Gesetzgebung der Großen Koalition bestätigt. Die Abweisung der Verfassungsbeschwerden gegen das am 12. Juli 2010 im Landtag mit breiter Mehrheit beschlossene Landkreisneuordnungsgesetz sei eine gute Entscheidung, so die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, Dr. Norbert Nieszery, und CDU, Harry Glawe.
„Mit der Zurückweisung der Klagen unterstützt das höchste Gericht unseres Landes den Weg von Landesregierung und Landtagsmehrheit, die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern. Es gilt, sich nun vor Ort und flankiert durch das Land aktiv für die Umsetzung dieser wichtigen Reform zu engagieren.
Wir waren uns sicher, dass der zweite Anlauf zu einer Kreisgebietsreform verfassungsgemäß ist. Im Rahmen des umfangreichen Gesetzgebungsverfahrens hat die Koalition sehr sorgfältig alle Punkte berücksichtigt, die das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung im Juli 2007 angemerkt hatte. Es ist gut, dass nun Kreisstrukturen entstehen können, die eine schlanke, effiziente und bürgernahe Verwaltung sichern. Angesichts der vorhandenen und in Zukunft eher zurückgehenden Einnahmen des Landes gilt es, das Geld nicht für Bürokratie, sondern für Zukunftsaufgaben einzusetzen: Gute Kinderbetreuung, Angebote für Senioren, Bildung und Investitionen in Wirtschaft und Infrastruktur.
Wir erkennen eine besondere Beobachtungspflicht des Gesetzgebers zu den Wirkungen der Reform für und auf das Ehrenamt an und werden die Hinweise und Bedenken aus dem Sondervotum in unserer weiteren Arbeit berücksichtigen.
Wir sind sicher, dass die Kreisgebietsreform ein wichtiger und richtiger Schritt für eine Zukunft aus eigener Kraft für unser Land ist! Jetzt gilt es, die Reform gemeinsam auszugestalten.“