SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Angelika Peters: Keine automatische Freilassung von gefährlichen Sicherungsverwahrten!

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht nach Ansicht der justizpolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion M-V, Angelika Peters, eine umfassende Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung notwendig. Die schwarz-gelbe Koalition ist nun gefordert, konkrete Vorschläge vorzulegen, um gemeinsam mit den Ländern ein Gesamtkonzept zu erarbeiten.

Das Urteil bedeutet keine automatische Freilassung von Sicherungsverwahrten. Das Gericht hat bis zur vorgegebenen Neuregelung die weitere Anwendbarkeit der einschlägigen Vorschriften angeordnet.

„Eine Gefährdung der Bevölkerung besteht nicht. Wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt oder Sexualstraftaten besteht, bleiben die Betroffenen weiter in Sicherungsverwahrung,“ so Angelika Peters abschließend.