Lantagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
31. März 2004

Verhandlungsergebnisse über Fischereipachtverträge sind zum Vorteil für die Fischer

CDU-Antrag populistisch - SPD unterstützt Berufsfischerei mit ganzer Kraft
Die SPD-Fraktion wird den Antrag der Opposition zur Anpassung und Verlängerung der Fischereipachtverträge für stehende Gewässer an Binnenfischereiunternehmen ablehnen. Darüber informierte heute die fischereipolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Hannelore Monegel. Der Antrag sei populistisch und ignoriere die langwierigen und mühsam erzielten Verhandlungsergebnisse sowie den Willen der Landesregierung, die Berufsfischer des Landes zu unterstützen.
Tatsächlich wurde die Verpachtungspraxis Anfang der 90er Jahre vom Land sehr moderat und unternehmerfreundlich gehandhabt. In den ersten Jahren des Pachtzeitraumes erhob das Land eine ganz geringe Pacht. Nach dem 5. Jahr erfolgte eine leichte Erhöhung. Den Fischern wurde jedoch bereits seit diesem Zeitpunkt mitgeteilt, dass die Gewässer auf ihre Ertragslage geschätzt (bonitiert) würden, woraus sich höhere Pachten ergeben könnten.
Monegel ist auch klar, dass die Pachtzinsanhebung auf Grund der zuvor sehr moderaten Pachten für manche Unternehmen zu Härten führen kann, insbesondere bei Gewässern mit ungünstiger Lage für den Angeltourismus. Fraglich sei aber, ob die Betroffenen bei einer Ausschreibung besser wegkommen würden.
Im Übrigen stehe eine Entscheidung über Pflichtbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände noch aus. Seitens des Binnenfischereiverbandes ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht wegen fehlender Vorteilsnahme für die Binnenfischer und Angler anhängig. Die Kritik der Fischer an der Erhebung dieser pflichtgemäßen Gebühren hält Monegel für berechtigt. Die Landesregierung prüfe eine moderate Lösung.
Hintergrund: Die Anfang der 90er Jahre zwischen dem Land und den ca. 58 Binnenfischereiunternehmen geschlossenen langfristigen Pachtverträge für landeseigene Gewässer laufen aus. Erhebliche Einnahmen erzielen die Fischer aus dem Verkauf der Angelkarten. Unterschiede ergeben sich aus der territorialen Lage der Gewässer im Zusammenhang mit dem Tourismus. Die Schätzungsergebnisse liegen seit d. J. 2000 vor. Mit dem Landesfischereiverband wurde nach langwierigen Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsministerium Einigkeit über die Pachthöhen erzielt. Sie werden auf der Grundlage eines pauschalierten Betrages für alle Gewässer mit 27,62% vom geschätzten Rohertrag berechnet.