Gleichstellungsbeauftragte erhalten meht Entscheidungsspielraum In seiner heutigen Sitzung hat der Innenausschuss im Rahmen der Arbeit zur Kommunalverfassung auf Antrag der SPD und PDS beschlossen, die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten im Land zu stärken. Sie sind künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit abzuberufen. Damit erhalten die Gleichstellungsbeauftragten mehr Entscheidungsspielraum und können unabhängiger innerhalb der Kommunalverwaltung agieren.
"Wer wirkliche Gleichstellungspolitik im Land umsetzen will, braucht starke Gleichstellungsbeauftragte auch in den Kommunen", kommentiert Heinz Müller, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion - den Beschluss.
Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Gleichstellung und seiner Obfrau, Hannelore Monegel, macht er sich stark für eine Verwaltungsmodernisierung, die frauen- und gleichstellungspolitische Interessen einschließt.Die Berücksichtigung der nachweislich spezifischen Lebens- und Problemlagen von Frauen und Männern sowie der Abbau noch vorhandener struktureller Benachteiligungen von Frauen und Mädchen, vor allem auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, können nur über arbeitsfähige und gesetzlich verankerte Gleichstellungsstrukturen wirksam umgesetzt werden.
"Die Abschaffung von hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, wie die CDU es plant, bedeutet eine eindeutige Absage an eine wirkliche Gleichstellungspolitik. Dem werden wir uns mit aller Kraft entgegenstellen", führt Hannelore Monegel aus und begrüßt den Beschluss des Ausschusses als klare Antwort auf alle Bestrebungen, Gleichstellungsbeauftragte im Land zu demontieren.
14. Januar 2004